§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgrundlage
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der zweisilbig GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot des Auftragnehmers haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen & Beauftragung
(1) Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu vergeben, sofern dies im Angebot entsprechend vereinbart ist.
§ 3 Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitstag umfasst 8 (acht) Stunden.
(2) Jegliche für den Auftraggeber aufgewandte Zeit gilt als Arbeitszeit. Dazu zählen auch Reisezeiten, Zeiten, die für Aufgaben des Projektmanagements beansprucht werden und Zeiten für Absprachen und Vereinbarungen.
(3) Die voraussichtlich benötigte Arbeitszeit kalkuliert der Auftragnehmer möglichst realistisch in einem Kostenvoranschlag.
(4) Zum Arbeitszeitnachweis bedarf es nicht zwingend ein Zeiterfassungs-Tool.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Abschlagszahlungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele (z. B. 14 Tage) können im Einzelfall festgelegt werden und sind auf der jeweiligen Rechnung entsprechend gekennzeichnet.(3) Bei fortlaufenden Betreuungsverträgen (Retainer) erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
(4) Ab einem Netto-Projektvolumen von 8.000,00 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, sofern das Angebot keine abweichende Regelung trifft:
30 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
40 % der Gesamtvergütung nach Übermittlung des ersten Rohschnitts / Entwurfs
30 % der Gesamtvergütung nach erfolgter oder fingierter Abnahme (§ 5 Abs. 3)
§ 5 Abwicklung, Korrekturschleifen & Abnahme
(1) Im veranschlagten Projektpreis sind standardmäßig zwei (2) Korrekturschleifen enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders definiert. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte, vollständige und einmalige Übermittlung von Änderungswünschen des Auftraggebers in Textform nach Präsentation eines (Roh-)Schnitts oder Entwurfs. Das Feedback muss sich zwingend im Rahmen desursprünglich vereinbarten Briefings und Konzepts bewegen.
(2) Alle darüber hinausgehenden Änderungswünsche und Korrekturschleifen stellen einen Mehraufwand dar und werden nach dem aktuellen Stundensatz bzw. Tagessatz des Auftragnehmers separat in Rechnung gestellt.
(3) Nach Übergabe des finalen Werks hat der Auftraggeber dieses innerhalb von achtzehn (18) Tagen zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen (Abnahmefiktion).
§ 6 Stornierung von Drehtagen & Ausfallhonorar
Sagt der Auftraggeber verbindlich gebuchte Drehtage oder Produktionstermine ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Ausfallhonorare in Rechnung zu stellen, es sei denn, den Auftraggeber trifft an der Absage kein Verschulden:
Bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: kostenfreie Stornierung.
Bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % des vereinbarten Tagessatzes.
Unter 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 % des vereinbarten Tagessatzes.
Etwaige bis zur Stornierung bereits angefallene Fremdkosten (z.B. gebuchte Technik, Location-Mieten, Reisekosten) sind in jedem Fall vollständig vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 7 Nutzungsrechte & Rohmaterial
(1) Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte an den produzierten Werken wird individuell im jeweiligen Angebot kalkuliert und definiert.
(2) Fehlt eine explizite Regelung im Angebot, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache, nicht übertragbare Recht ein, das Werk für den vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen.
(3) Bei Retainer-Verträgen gehen die Nutzungsrechte, sofern im Angebot nicht anders definiert, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzt auf den Auftraggeber über. Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der Werke ist dem Auftraggeber jedoch nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
(4) Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum und keine Nutzungsrechte am ungeschnittenen Rohmaterial oder den offenen Projektdateien. Eine Herausgabe vonRohmaterial erfolgt nicht, es sei denn, dies wird gegen Zahlung eines gesonderten Buy-Out-Honorars ausdrücklich vertraglich vereinbart.
§ 8 Fremdkosten, Lizenzen & Spesen
Die Übernahme von Kosten für externe Lizenzen (z. B. Stock-Musik, Sprechergagen, GEMA) sowie Reise- und Spesenkosten wird individuell im Angebot geregelt. Fehlt eine Regelung, sind nachgewiesene Fremd- und Reisekosten, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 9 Datenaufbewahrung & Archivierung
(1) Während des Projektzeitraums sind die Kosten für die erforderliche Datenspeicherung in der Vergütung enthalten.
(2) Nach der finalen Abnahme und Übergabe des fertiggestellten Werks besteht für den Auftragnehmer keinerlei rechtliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung oder Archivierung der Projektdateien, des Rohmaterials oder des finalen Werks. Eine langfristige Archivierung erfolgt nur nach ausdrücklicher Beauftragung und gegen gesonderte Vergütung.
§ 10 Eigenwerbung & Referenzrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber produzierten Werke sowie dessen Namen, Marken und Logos im Rahmen der eigenen Eigenwerbung (z.B. auf der Firmenwebsite, im Portfolio, auf Social-Media-Kanälen) als Referenz unentgeltlich zu nutzen. Dieser Nutzung kann der Auftraggeber jederzeit für die Zukunft schriftlich (E-Mail genügt) widersprechen (Opt-Out). Auf das Recht auf Urhebernennung (§ 13 UrhG) wird im branchenüblichen Umfang verzichtet, es sei denn, es ist anderweitig vereinbart.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der zweisilbig GmbH in Offenbach am Main.
zweisilbig GmbH
Ludwigstraße 182
63067 Offenbach am Main
Phone: +49 178 5379736
e-Mail: hallo@zweisilbig.com
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